Vereinbarungen mit einem Verbraucher nach §13 BGB

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Format: DIN A4
2-fach, Block 25 x 2 Blatt

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Artikelnummer: KV118/2, KV119/2, KV120/2 Kategorie:

Beschreibung

Die Formulare sind zwingend erforderlich um den Gebrauchtwagenverkauf an Verbraucher rechtsicher durchzuführen.
Diese Vereinbarungen können Sie auch für den Neuwagenverkauf und beim Verkauf von Teilen/Zubehör verwenden, sofern Sie eine oder mehrere Abweichung(en) von den objektiven Beschaffenheitsanforderungen dokumentieren müssen.

Die Vereinbarungen dienen als Anlage zur Verbindlichen Bestellung /zum Kaufvertrag:

  • Beschaffenheitsvereinbarung– Artikel KV118
    Vereinbarung mit einem Verbraucher über Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen
  • Verkürzung der Verjährungsfrist – Artikel KV119
    Vereinbarung mit einem Verbraucher über eine Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen/Zubehör, die keine digitalen Produkte i.S.d. § 327 und § 327a BGB sind
  • Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht – Artikel KV120
    Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“

Wichtig!
Alle Abweichungen im Vertrag (Verbindlichen Bestellung) müssen ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Für alle Vereinbarungen sollten getrennte Formulare verwendet werden.

„Im Vertrag“ erfolgt die von den objektiven Anforderungen abweichende Vereinbarungen nach vielfach vertretener Rechtsansicht auch dann, wenn der Verbindlichen Bestellung eine vom Verbraucher unterzeichnete Anlage beigefügt wird.

Die Vereinbarungen sind also Bestandteile dieser Verbindlichen Bestellung und werden bei Annahme durch den Verkäufer Bestandteil des Vertrages.

  • Format: DIN A4
  • selbstdurchschreibend
  • Erhältlich in: 2-fach, Block 25 x 2 Blatt

Zusätzliche Information

Ausführung

Beschaffenheitsvereinbarung 2-fach, Verkürzung der Verjährungsfrist 2-fach, Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht 2-fach